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Produkte zum Begriff Lohnfortzahlung:


  • Die Hausratversicherung: Finanzieller Schutz im Schadenfall
    Die Hausratversicherung: Finanzieller Schutz im Schadenfall

    Eine Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der einen eigenen Haushalt gründet oder in eine Wohnung oder in ein Haus zieht. Denn eine Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Besitz zu Hause, also den so genannten Hausrat, vor Schäden, wie beispielsweise gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hagel, Blitzschlag, auslaufendes Leitungswasser oder Schäden durch Sturm.

    Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
    Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds

    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren
    Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren

    Die Wahl der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist für die meisten Versicherten eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburts­tag ist eine Rück­kehr in die gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte, von wenigen Ausnahmen abge­sehen, ausgeschlossen. Soll ich mich trotzdem privat kranken­versichern? Wir sagen, für wen das sinn­voll ist, und in welchen Ausnahme­fällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Die Rechtsschutzversicherung: Keine Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten
    Die Rechtsschutzversicherung: Keine Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten

    Auch wenn es kaum einer wirklich möchte, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass manche Streitigkeiten vor Gericht enden. Dabei können die Kosten schnell zur Belastung werden.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma | Rentenlücke berechnen und schließen | Altersvorsorge und Rente rechtzeitig planen
    Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma | Rentenlücke berechnen und schließen | Altersvorsorge und Rente rechtzeitig planen

    Der Wegweiser für eine Altersvorsorge, die zu Dir passt!

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der kleine Rentenratgeber | Rentenantrag | Erwerbsminderungsrente | Ratgeber Finanzplanung Altersvorsorge I Gesetzliche Rente optimieren I Private Rente optimieren
    Der kleine Rentenratgeber | Rentenantrag | Erwerbsminderungsrente | Ratgeber Finanzplanung Altersvorsorge I Gesetzliche Rente optimieren I Private Rente optimieren

    Alles, was Sie zur Rente wissen müssen

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Früher in den Ruhestand | Ratgeber Rente | Meine Rente I Ratgeber Vorsorgeplanung & Vermögensplanung I Ratgeber Altersvorsorge I Ratgeber Ruhestandplanung
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    Clevere Vorsorge- und Vermögensplanung für eine aktive und sorgenfreie Rente

    Preis: 15.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Immobilien als Kapitalanlage I Ratgeber Immobilien I Attraktive Rendite mit Pflegeimmobilien, Crowdinvesting, REITs, ETFs und Fond I  Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage
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  • Das große Rentenpaket 2024
    Das große Rentenpaket 2024

    Altersvorsorge richtig angepackt Es ist wichtig, sich mit allen Belangen rund um die Rente zu beschäftigen, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten und frühzeitig geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Ein tiefes Verständnis der Rentensysteme und -optionen ermöglicht es, potenzielle Rentenlücken zu erkennen und entsprechend vorzusorgen. Zudem können steuerliche Vorteile und staatliche Förderungen optimal genutzt werden, um die Altersvorsorge effizienter zu gestalten.

    Preis: 79.95 € | Versand*: 0.00 €
  • Lexware lohn+gehalt 2024 - Abo Software
    Lexware lohn+gehalt 2024 - Abo Software

    ELStAM- und ELSTER-Schnittstellen sowie ergänzende Module / Verfügbar für einen Arbeitsplatz / Integriertes Online-Banking / Komfortabler Assistent für die Berechnung betrieblicher Altersvorsorge / 365-tägige Aktualitätsgarantie / Automatisierte Entgeltabrechnung

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  • Bauer Südlohn Arbeitsbühne MB-D, lackiert, Gelborange
    Bauer Südlohn Arbeitsbühne MB-D, lackiert, Gelborange

    Arbeitsbühnen bieten Sicherheit bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Eigenschaften: Stabile Vierkantrohr-Konstruktion Zulässig für 2 Personen TÜV geprüft, entsprechend der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung), Regel 101-005 Einfahrbügel mit Abrutschsicherung Verzinkte Werkzeugablage, außen

    Preis: 902.82 € | Versand*: 0.00 €
  • Bauer Südlohn Sicherheitskorb SIKO-M, lackiert, Gelborange
    Bauer Südlohn Sicherheitskorb SIKO-M, lackiert, Gelborange

    Der preiswerte Sicherheitskorb Eigenschaften: Stabile Rohrkonstruktion Rutschsichere Arbeitsplattform Zulässig für 2 Personen Einfahrbügel mit Abrutschsicherung Verzinkte Werkzeugablage, außen TÜV geprüft, entsprechend der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Lieferumfang: Bauer Südlohn Sicherheitskorb SIKO-M Verzinkte Werkzeugablage

    Preis: 540.63 € | Versand*: 0.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Lohnfortzahlung:


  • Kann man Lohnfortzahlung ausschließen?

    Kann man Lohnfortzahlung ausschließen? In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Dieser Anspruch besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Es ist nicht möglich, diesen Anspruch grundsätzlich auszuschließen oder zu umgehen. Arbeitgeber müssen die Lohnfortzahlung leisten, auch wenn sie sich durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag absichern möchten. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag Regelungen zu treffen, die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genauer regeln oder ergänzen.

  • Wann endet die Lohnfortzahlung?

    Die Lohnfortzahlung endet in der Regel nach sechs Wochen im Krankheitsfall. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. In einigen Fällen kann die Lohnfortzahlung jedoch auch länger dauern, zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen oder nach einem Arbeitsunfall. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren. Während der Lohnfortzahlung erhalten Arbeitnehmer in der Regel weiterhin ihr volles Gehalt, danach wird das Krankengeld gezahlt, das in der Regel niedriger ist.

  • Ist Lohnfortzahlung eine Entgeltersatzleistung?

    Lohnfortzahlung ist eine Entgeltersatzleistung, da der Arbeitnehmer während seiner Krankheit weiterhin sein Gehalt erhält, obwohl er nicht arbeiten kann. Diese Leistung wird vom Arbeitgeber erbracht und dient dazu, den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zu kompensieren. Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen, die vorsehen, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall für eine bestimmte Zeit den Lohn weiterzahlen muss. Somit handelt es sich bei der Lohnfortzahlung um eine Form der Entgeltersatzleistung, die den Arbeitsausfall aufgrund von Krankheit abdeckt.

  • Wann beginnt Lohnfortzahlung erneut?

    Die Lohnfortzahlung beginnt erneut, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Krankheit oder Verletzung wieder arbeitsfähig ist und seinen Job wieder aufnehmen kann. In der Regel muss der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass er wieder arbeitsfähig ist. Sobald diese Bescheinigung vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung wieder aufzunehmen. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich über seine Arbeitsfähigkeit informiert, damit die Lohnfortzahlung rechtzeitig wieder beginnen kann. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Lohnfortzahlung nach einer bestimmten Zeit automatisch wieder aufgenommen wird, auch ohne ärztliche Bescheinigung.

  • Wie lange Lohnfortzahlung Arbeitgeber?

    "Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dauert in der Regel bis zu sechs Wochen im Krankheitsfall. In dieser Zeit wird dem Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt gezahlt, auch wenn er arbeitsunfähig ist. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch auch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge, die eine längere Lohnfortzahlung vorsehen können. Es ist daher wichtig, den eigenen Arbeitsvertrag und geltende Tarifverträge zu prüfen, um über die genauen Regelungen informiert zu sein."

  • Wer zahlt nach Lohnfortzahlung?

    Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber über einen bestimmten Zeitraum, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Dies geschieht, wenn der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig ist und somit keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung hat. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes. Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wer darüber hinaus weiterhin arbeitsunfähig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

  • Wann beginnt die Lohnfortzahlung?

    Die Lohnfortzahlung beginnt in der Regel, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Sie wird normalerweise ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt, sofern der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorlegt. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber in der Regel das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung in Form von Krankengeld. Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer die Krankmeldung rechtzeitig beim Arbeitgeber einreicht, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben.

  • Wer zahlt Lohnfortzahlung bei Krankheit?

    Die Lohnfortzahlung bei Krankheit wird in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Krankheitsfall des Arbeitnehmers für eine bestimmte Dauer das Gehalt weiterzuzahlen. Diese Dauer variiert je nach Betriebszugehörigkeit und kann bis zu sechs Wochen betragen. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung des Krankengeldes. In einigen Fällen kann auch eine private Krankentagegeldversicherung die Lohnfortzahlung bei Krankheit abdecken.

  • Wann keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und gilt in der Regel für die ersten sechs Wochen der Krankheit. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt. Zum Beispiel, wenn die Krankheit vorsätzlich herbeigeführt wurde oder der Arbeitnehmer sich während der Krankheit im Ausland aufhält. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren.

  • Wie lange gibt es Lohnfortzahlung?

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen vorgesehen. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt, auch wenn er arbeitsunfähig ist. Nach Ablauf der sechs Wochen kann je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine weitere Lohnfortzahlung erfolgen, die über den gesetzlichen Mindestzeitraum hinausgeht. In einigen Fällen kann auch eine Verlängerung der Lohnfortzahlung beantragt werden, beispielsweise bei schwerwiegenden Erkrankungen oder langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

  • Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

    Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung? Lohnfortzahlung ist in der Regel für Arbeitnehmer vorgesehen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesetzlich festgelegten Gründen arbeitsunfähig sind. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren, um sicherzustellen, dass man im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.

  • Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung?

    Haben Rentner Anspruch auf Lohnfortzahlung? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Rentenstatus des Rentners und den Bedingungen seines Arbeitsvertrags. In der Regel haben Rentner keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie bereits Rente beziehen und nicht mehr aktiv im Arbeitsleben stehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn der Rentner noch in einem Arbeitsverhältnis steht und die entsprechenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sind. Es ist daher ratsam, sich mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle zu beraten, um Klarheit über die individuellen Ansprüche zu erhalten.

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